Gebäudeversicherung für Ihr Gewerbeobjekt gekündigt
Drei Dinge zuerst. Der Schutz läuft weiter, denn eine Kündigung nach einem Schaden wird erst einen Monat nach Zugang wirksam. Stellen Sie jetzt keine Anträge auf Verdacht, denn jede Anfrage ist zwei Jahre im Auskunftssystem der Versicherungswirtschaft sichtbar. Und der Markt ist 2026 besser als sein Ruf, aber nur für vorzeigbare Objekte.
Wie lange Sie noch versichert sind, und bis wann Sie selbst kündigen dürfen
Das Wichtigste vorweg: Zwischen dem Brief und dem Deckungsende liegt Zeit. Wie viel, hängt davon ab, auf welchem Weg gekündigt wurde.
Kündigung nach einem Schaden
Die maßgebliche Vorschrift ist § 92 VVG, bedingungsseitig umgesetzt in Teil A § 14 der VSG 2010. Sie enthält drei Fristen, und zwei davon werden fast immer falsch verstanden.
- Kündigen darf jede Seite nur bis zum Ablauf eines Monats seit Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Nicht seit dem Schaden und nicht seit der Zahlung.
- Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam. Bis dahin besteht voller Schutz.
- Sie selbst dürfen mit sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf der Versicherungsperiode kündigen.
Die praktische Folge der ersten Zeile wird regelmäßig übersehen: Solange über die Schadenhöhe noch verhandelt wird, läuft die Monatsfrist überhaupt nicht. Wer die Regulierung schleppend abschließt, verlängert damit das Kündigungsfenster seines Versicherers. Und wer nach der Schlusszahlung selbst noch einen Monat wartet, verliert sein eigenes Kündigungsrecht.
Eines muss ehrlich gesagt werden: § 92 VVG gibt ein voraussetzungsloses Gestaltungsrecht. Der Versicherer muss die Kündigung nicht begründen, nicht abwägen und keine Verhältnismäßigkeit darlegen. Veröffentlichte deutsche Rechtsprechung dazu, ob eine solche Kündigung treuwidrig sein kann, haben wir trotz gezielter Suche nicht gefunden. Man kann diese Kündigung praktisch nie angreifen. Man muss das Objekt neu platzieren, und genau dafür ist die Monatsfrist da.
Kündigung zum Ablauf, und die Dreimonatsfalle
Nach Teil A § 2 Nr. 3 verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres eine Kündigung zugeht. Das klingt nach reichlich Zeit und ist es nicht, weil der Versicherer selbst bis zum letzten zulässigen Tag warten kann. Wer die Ablaufkündigung Ende September für den 31. Dezember erhält, hat faktisch wenige Wochen zum Platzieren, nicht drei Monate.
Deshalb unsere wichtigste Empfehlung auf dieser ganzen Seite: Erneuerungsverhandlungen für ein Gewerbeobjekt gehören vier bis fünf Monate vor Ablauf begonnen, nicht nach Eingang der Kündigung. Siehe dazu Zweitmeinung zur Erneuerung.
Zwei gesetzliche Punkte, die kaum genutzt werden. Nach § 11 Abs. 1 VVG ist eine stillschweigende Verlängerung nur um jeweils ein Jahr wirksam. Und das Kündigungsrecht nach § 11 Abs. 4 VVG zum Ablauf des dritten oder jedes folgenden Jahres steht ausdrücklich nur dem Versicherungsnehmer zu. Ein zehnjähriger Gebäudevertrag bindet den Versicherer zehn Jahre, Sie aber nur drei. Das ist ein Verhandlungsargument, siehe Jahresvertrag oder Mehrjahresvertrag.
Kündigung wegen Gefahrerhöhung
Hier liegt der einzige Weg, an dem eine Kündigung realistisch angreifbar ist. Nach § 24 Abs. 3 VVG erlischt das Kündigungsrecht des Versicherers, wenn er es nicht innerhalb eines Monats ab eigener Kenntnis der Gefahrerhöhung ausübt, oder wenn der Zustand vor der Gefahrerhöhung wiederhergestellt ist.
Das sind zwei konkrete Verteidigungslinien. Erstens: Wann hat der Versicherer Kenntnis erlangt? Aus einem Besichtigungsbericht, einem Risikodialog, einer früheren Schadenmeldung? Wer nachweist, dass die Kenntnis älter als einen Monat ist, nimmt ihm das Recht. Zweitens: Wer die Gefahrerhöhung beseitigt, bevor gekündigt wird, nimmt ihm das Recht ebenfalls. Mehr zu diesem Mechanismus unter Gefahrerhöhung melden.
Statt zu kündigen, kann der Versicherer nach § 25 Abs. 1 VVG auch eine höhere Prämie verlangen oder die höhere Gefahr ausschließen. Das ist der juristische Kern jeder Verhandlung in dieser Lage: Er hat ein Wahlrecht zwischen drei Optionen, und wer ihm die beiden milderen aktiv anbietet, verhandelt mit dem Gesetz im Rücken. Erhöht sich die Prämie dadurch um mehr als 10 Prozent oder wird die Gefahr ausgeschlossen, dürfen Sie nach § 25 Abs. 2 VVG binnen eines Monats fristlos kündigen.
Kündigung wegen Prämienverzugs, der einzige Fall mit echtem Deckungsloch
Nach § 38 VVG muss die Mahnung in Textform ergehen, eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen, die rückständigen Beträge im Einzelnen beziffern und die Rechtsfolgen angeben. Und der Satz, der bei gewerblichen Bündelpolicen den Unterschied macht: Bei zusammengefassten Verträgen sind die Beträge jeweils getrennt anzugeben. Eine Sammelmahnung über einen Gesamtbetrag für Gebäude, Inhalt, Ertragsausfall und Haftpflicht in einem Schein ist insoweit unwirksam. Das ist ein häufiger Formfehler, und er lohnt die Prüfung.
Zahlen Sie innerhalb eines Monats nach der Kündigung, wird diese unwirksam. Aber § 38 Abs. 2 VVG bleibt unberührt: Ein Schaden, der im Verzugszeitraum eintritt, bleibt leistungsfrei. Die Police lebt wieder, der Schaden aus dem Verzugsfenster nicht. Nur hier entsteht ein Deckungsloch vor der Vertragsbeendigung, bei allen anderen Kündigungswegen nicht.
Ein Schaden, der vor dem Wirksamwerden der Kündigung eingetreten ist, bleibt im Übrigen ein versicherter Schaden. Die Kündigung wirkt nur für die Zukunft. Und die Prämie wird nach § 39 Abs. 1 VVG pro rata temporis zurückgerechnet. Wer nach einer Kündigung des Versicherers eine Schlussrechnung über die vollständige Jahresprämie erhält, sollte sie prüfen lassen.
Warum gerade jetzt gekündigt wird
Ihr Versicherer hat Sie nicht gekündigt, weil Ihr Betrieb schlecht ist. Er hat Sie gekündigt, weil sein Portfolio über zehn Jahre Verlust gemacht hat und er sanieren musste. Diese Zahlen stammen aus der Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft und sie sind eindeutig.
Die Combined Ratio, also die Schaden-Kosten-Quote, in der Zeile Sach Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft lag
- 2015 bei 110.3 Prozent,
- 2020 bei 110.6 Prozent,
- 2021 bei 146.7 Prozent, bei einem Leistungsanstieg von 51.8 Prozent in einem einzigen Jahr,
- 2024 bei 98.9 Prozent und
- 2025 bei 83.9 Prozent.
2021 war das Katastrophenjahr, und jede Zeichnungspolitik, mit der ein Betrieb heute konfrontiert ist, stammt aus den Entscheidungen, die auf dieses Jahr folgten. Die Sanierung lief über die Prämie: Die Beiträge in dieser Zeile stiegen von 7.688 Mio. Euro im Jahr 2020 auf 12.169 Mio. Euro im Jahr 2025, also um 58.3 Prozent in fünf Jahren. Über 25 Jahre betrachtet lag dieses Segment nur in drei der sieben vom GDV ausgewiesenen Stichjahre unter 100 Prozent. Die harten Jahre waren kein Ausrutscher, sie waren der Normalzustand eines strukturell unterbepreisten Segments.
Die gute Nachricht steht in derselben Reihe: Der Markt, auf dem Sie jetzt verhandeln, ist ein anderer als der von 2022. Zur Marktlage 2026 und wie man sie nutzt, siehe Marktphase nutzen.
Aber die Entspannung gilt nicht für jeden, und das muss diese Seite ehrlich sagen. Nach der Berichterstattung über den SÜDVERS Marktmonitor 2026/27 können gute Risiken mit stabilen Preisen oder selektiven Prämiensenkungen rechnen, während schwierige Betriebsarten weiterhin restriktiv gezeichnet werden. Daraus folgt die Kernthese dieser Seite: Die richtige Reaktion auf eine Kündigung ist nicht, möglichst viele Versicherer anzufragen. Sie ist, das Objekt vorher in ein gutes Risiko zu verwandeln und dann gezielt anzufragen.
Welche Objekte und Betriebsarten tatsächlich abgelehnt werden
Der BDVM, der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler, hat im Mai 2025 über die Versicherungsforen Leipzig 128 Mitgliedsunternehmen befragt. Das ist eine Maklerbefragung, also die Wahrnehmung derjenigen, die platzieren müssen, und keine Marktstatistik. Sie ist methodisch auch kritisiert worden, weil sie auf subjektiven Einschätzungen beruht. Aussagekräftig ist sie dennoch.
Anteil der Makler, die in dieser Branche einen Deckungsnotstand berichten: Recycling und Abfallwirtschaft 66 Prozent, Rohstoffunternehmen einschließlich Holzbranche 38 Prozent, Lager und Logistik 34 Prozent, Chemie 27 Prozent, Automobil 23 Prozent, Lebensmittel 21 Prozent, Immobilien 20 Prozent.
Und der für diese Seite wichtigste Einzelwert: Kapazitätsengpässe bei den Gefahren Feuer, Explosion, Blitzschlag und Leitungswasser berichten 80 Prozent der befragten Makler. Bei Betriebsunterbrechung 63 Prozent, bei Naturkatastrophenrisiken 44 Prozent. Das sind genau die Gefahren einer Gewerbegebäudepolice. Und die 20 Prozent für Immobilien zeigen: Auch der reine Immobilieneigentümer ohne Produktion ist betroffen, siehe Immobilienverwaltung.
Dass es nicht an Ihrem Betrieb liegt, belegt die GDV-Großschadenstatistik. Für 2023 wurden dem GDV 21 Feuer-Großschäden über 20 Millionen Euro gemeldet, mit einem Schadenaufwand von zusammen 1.099.6 Millionen Euro. Im Jahr davor waren es vier solche Schäden mit 280.1 Millionen Euro. Die zehn größten Schäden 2023 summierten sich auf 777.2 Millionen Euro, und die Betriebsarten darin sind nahezu deckungsgleich mit der Liste der schwer platzierbaren: Metallbe- und -verarbeitung, Gießereien, Holzbe- und -verarbeitung, Polymerherstellung, Kabelherstellung.
Für den Unternehmer heißt das: Sein Antrag wird nicht wegen seines Betriebes abgelehnt, sondern wegen der statistischen Nummer, unter der sein Betrieb geführt wird. Der Fachausdruck dafür lautet geschäftsplanmäßig nicht gezeichnet, und er beschreibt eine Zeile in einer Zeichnungsrichtlinie, keine Entscheidung über ihn. Daraus folgt der eigentliche Beratungsschritt: Man muss den Unterschied zwischen dem eigenen Betrieb und dem Branchendurchschnitt belegbar machen. Siehe schwer versicherbare Risiken und Recycling und Entsorgung.
Und oft liegt es gar nicht am Feuer, sondern an den Rohren
Nach dem GDV-Bericht zur Schadenverhütung in der Sachversicherung entfällt knapp die Hälfte des gesamten Schadenaufwandes in der Wohngebäudeversicherung der Jahre 2004 bis 2023 auf Leitungswasser, nämlich 49 Prozent, gegenüber 22 Prozent Sturm und Hagel, 18 Prozent Feuer und 10 Prozent Elementar. In der Sachversicherung insgesamt liegt Leitungswasser mit 27 Prozent und etwa 6.0 Milliarden Euro gleichauf mit Feuer.
Einschränkung, die dazugehört: Diese Anteile gelten für Wohngebäude beziehungsweise für die Sachversicherung insgesamt. Eine eigene GDV-Aufteilung des Schadenaufwandes für gewerbliche Gebäude nach Gefahren ist nicht veröffentlicht, und wir stellen diese Werte deshalb nicht als gewerbliche Zahlen dar. Die Richtung ist trotzdem eindeutig, und zusammen mit den 80 Prozent Kapazitätsengpässen bei Leitungswasser ergibt sie einen Satz, der viele überrascht: Wer glaubt, sein Gebäudeproblem sei ein Brandproblem, liegt oft falsch. Es ist ein Rohrleitungsproblem. Mehr dazu auf der Seite Leitungswasserschaden im Gewerbe.
Was Sie jetzt nicht tun sollten: streuen
Der häufigste Fehler nach einer Kündigung ist der naheliegendste: zehn Versicherer anfragen und hoffen, dass einer anbeißt. Dafür gibt es zwei harte Gründe, es nicht zu tun.
Erster Grund: jede Anfrage ist zwei Jahre sichtbar
Es gibt in Deutschland ein Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft, kurz HIS. Betreiberin ist heute die Besurance HIS GmbH in Wiesbaden, früher die informa HIS GmbH, tätig im Auftrag des GDV. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Hier müssen wir eine im Netz verbreitete Fehlinformation korrigieren. Nach den Datenschutz-Informationsblättern der Versicherer gilt für Gebäude wörtlich: Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden. Gespeichert werden also die Anzahl und der Zeitraum. Nicht gespeichert werden nach diesem Wortlaut die Schadenhöhe, die Schadenursache, eine Ablehnung Ihres Antrags oder eine Kündigung Ihres Versicherers. Es stimmt also nicht, dass eine Ablehnung ins HIS wandert und Sie überall verbrennt.
Der eigentliche Grund für Zurückhaltung ist ein anderer, und er steht ebenfalls wörtlich in den Informationsblättern: Angaben über HIS-Anfragen werden taggenau nach zwei Jahren gelöscht. Wenn Sie zehn Versicherer anfragen, sieht der elfte zehn Anfragen. Er sieht nicht, warum die anderen nicht gezeichnet haben. Er zieht daraus seine eigenen Schlüsse, und die sind in der Regel schlechter als die Wahrheit.
Sie können eine Selbstauskunft unentgeltlich anfordern, online über die Website der Besurance HIS GmbH. Benötigt werden Name, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift und gegebenenfalls Voranschriften der letzten fünf Jahre, und bei Anfragen zum Gebäude zusätzlich der letzte Versicherungsschein oder ein Eigentumsnachweis, etwa ein Grundbuchauszug oder ein Kaufvertrag. Telefonisch wird keine Auskunft erteilt, weil eine Identifizierung am Telefon nicht möglich ist.
Ein Hinweis zur Ehrlichkeit: Die Informationsblätter sind durchgehend auf personenbezogene Daten und auf Verbraucher zugeschnitten. Ob und wie gewerbliche Gebäude im Eigentum einer GmbH im HIS geführt werden, ergibt sich aus den öffentlich verfügbaren Unterlagen nicht eindeutig. Für Wohngebäude ist die Erfassung belegt. Für gewerbliche Objekte in Gesellschaftseigentum empfehlen wir, die Selbstauskunft im Namen der Gesellschaft und zusätzlich für die vertretungsberechtigte Person anzufordern.
Zweiter Grund: jeder Antrag ist eine Anzeigepflicht
Jeder Antrag enthält die Frage nach Vorversicherungen und Vorschäden. Zehn parallel gestellte Anträge sind zehn Anzeigepflichten, und eine falsche Antwort kostet im Ernstfall die Deckung. Wie teuer das wird, zeigt eine Entscheidung aus diesem Jahr.
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat am 6. Mai 2026 unter dem Aktenzeichen 8 U 49/26 Ver folgenden Fall entschieden. Ein Eigentümer wechselte 2019 die Gebäudeversicherung. Beim Vorversicherer waren in den Jahren 2017 bis 2019 drei Sturm- und Hagelschäden über insgesamt rund 3.037 Euro gemeldet worden. Im neuen Antrag wurde die Frage nach Vorschäden in den letzten fünf Jahren verneint. 2021 kamen ein Rohrbruch und ein Hochwasserschaden über zusammen rund 107.215 Euro. Der Versicherer erklärte Rücktritt und Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Der Eigentümer verklagte seinen Makler und verlor in beiden Instanzen vollständig.
Der bemerkenswerteste Satz steht in Randnummer 17 des Beschlusses: Bei Kenntnis der Vorschäden hätte der Versicherer den Antrag unter Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von 2.000 Euro angenommen.
Das ist die ganze Lehre in zwei Sätzen. Offenlegung kostet einen Selbstbehalt. Verschweigen kostet die Deckung. Rechtlich steht dahinter § 19 Abs. 4 VVG: Rücktritt und Kündigung sind ausgeschlossen, wenn der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der Umstände geschlossen hätte, wenn auch zu anderen Bedingungen. Und die Zahl 3.037 Euro zeigt, in welcher Größenordnung ein Versicherer Vorschäden überhaupt für relevant hält: ab wenigen tausend Euro.
Zwei Fristen dazu, die man kennen sollte. Der Versicherer muss seine Rechte nach § 21 Abs. 1 VVG innerhalb eines Monats ab Kenntnis schriftlich geltend machen und die Umstände angeben, auf die er sich stützt. Und sie erlöschen nach § 21 Abs. 3 VVG fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung nach zehn. Wichtig: Nach § 166 Abs. 1 BGB muss sich der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer das Verhalten seines Maklers zurechnen lassen. Das Oberlandesgericht hat das in Randnummer 30 ausdrücklich bestätigt. Wenn ein Antrag falsch ausgefüllt wird, hilft es Ihnen gegenüber dem Versicherer nicht, dass ein anderer ihn ausgefüllt hat.
Was ein neuer Versicherer tatsächlich braucht
Statt zu streuen, baut man ein Risikoexposé. Jede der folgenden Positionen ist kein Wunschzettel, sondern steht so in den Bedingungen oder entscheidet im Tarif über Rabatt und Zuschlag:
- Gebäudebeschreibung je Gebäude, nicht je Grundstück, weil Bauartklassen je Gebäude bestimmt und bei mehreren Gebäuden gemittelt werden.
- Tragwerk, Dachtragwerk und Geschossdecken mit Feuerwiderstandsklasse, also F 0, F 30 oder F 90 A.
- Außenwände mit Feuerwiderstandsklasse, Dämmstoffart und Baustoffklasse. Styropor und Styrodur führen in die Bauartklasse 4.
- Dachaufbau mit Schalung, Dämmung und der Angabe harte oder weiche Bedachung.
- Wert 1914 beziehungsweise Wertgutachten und Baujahr, weil der Versicherungswert in der gleitenden Neuwertversicherung der ortsübliche Neubauwert in Preisen von 1914 ist.
- Brandabschnitts- und Komplexflächen in Quadratmetern, einschließlich Geschossen, Dachböden und Galerien.
- Heizungsart und Abtrennung, weil Luftheizung mit Öl- oder Gasbrennern in Betriebsräumen, Infrarotheizung und Thermoölheizung Zuschlagstatbestände sind.
- Elektroinstallation mit Alter, letzter Prüfung und Prüfzeugnis.
- Brandmeldeanlage mit Typ, Anerkennung, Abnahmestelle und der Angabe, wohin der Alarm aufgeschaltet ist.
- Löschanlagen mit Typ, Zahl der Wasserversorgungen, Abnahme und Revisionsnachweis.
- Schadenhistorie über fünf Jahre mit Datum, Gefahr, Ursache und Aufwand.
- Durchgeführte Sanierungen mit Datum und Rechnung, für Rohre, Dach, Elektrik und Brandschutz.
- Nutzungsbeschreibung je Mieteinheit mit Betriebsart, und Leerstandsflächen mit Angabe seit wann.
- Photovoltaik mit Leistung, Montageart, Dachaufbau darunter und Abschaltkonzept, siehe Photovoltaikversicherung.
- Lithiumspeicher, Wallboxen, Akkuladebereiche und Flurförderzeuge, siehe Batteriespeicher und Lithium-Ionen.
- Behördliche Abweichungen und Befreiungen aus der Baugenehmigung.
- Grundpfandrechte und angemeldete Realgläubiger.
Wie eine solche Ausschreibung abläuft und was dabei in welcher Reihenfolge passiert, steht unter wie eine Ausschreibung abläuft. Und wenn eine Besichtigung ansteht, hilft Betriebsbesichtigung durch den Versicherer.
Der Selbstbehalt ist Ihr stärkstes Instrument
Wer sagt, er wolle keinen Selbstbehalt, kauft die teuerste Variante, die es gibt. Nach dem Lehrtarif kostet der Verzicht auf jeden Selbstbehalt in der Einbruchsparte 43 Prozent Zuschlag.
Umgekehrt ist der Hebel nach oben nicht linear, sondern progressiv, und er hängt vom wahrscheinlichen Höchstschaden ab, dem Probable Maximum Loss. Bei einem Objekt mit einem PML bis 5 Millionen Euro bringt eine Franchise von 25.000 Euro rund 10.5 Prozent, eine von 50.000 Euro rund 15.5 Prozent, eine von 250.000 Euro rund 34.3 Prozent. Bei einem PML bis 12.5 Millionen Euro bringt eine Franchise von 500.000 Euro rund 41.2 Prozent. Alles aus demselben Lehrtarif, Stand 15.01.2025.
Was der Markt bei schwer platzierbaren Objekten verlangt, ist deutlich. Nach einem Fachbeitrag von Dr. Alexander Skorna, Geschäftsführer der Funk Consulting GmbH, in AssCompact 08/2025 sind Selbstbehalte von 250.000 bis 500.000 Euro je Schadenfall bei schweren Sachrisiken wie Recycling, Holz- und Sägewerken sowie Galvanik keine Ausnahme mehr, mit steigender Tendenz. In den letzten zehn Jahren hätten sich die Beiträge teilweise vervierfacht, und selbst modernisierte Bestandsanlagen fänden kaum noch Schutz zu akzeptablen Bedingungen.
Das ist kein Verhandlungsversagen, das ist der Marktstandard für dieses Segment. Die Aufgabe ist dann nicht, den Selbstbehalt wegzuverhandeln, sondern ihn bilanziell tragbar zu machen. Mehr zur Mechanik unter Selbstbeteiligung.
Die Verhandlungsreihenfolge, die funktioniert
- Zuerst die Zuschläge neutralisieren, die ohne Investition wegfallen. Der Zuschlag für gefahrenerhöhende Einrichtungen wie Lackiererei, Trocknungsanlagen oder Holzbearbeitung entfällt nach dem Lehrtarif, wenn diese feuerbeständig abgetrennt sind oder eine abgenommene, mindestens jährlich geprüfte automatische Objektschutz-Löschanlage haben.
- Dann die Rabatte heben, die reine Organisation sind. Aufschaltung der Brandmeldeanlage, zertifizierte Abnahme statt Installationsattest. Beides ohne Baumaßnahme.
- Dann die Flächenfrage stellen. Brandabschnittsbildung senkt den PML, und der PML bestimmt sowohl den Franchisenrabatt als auch die Kapazitätsfrage.
- Dann den Selbstbehalt als Gegenleistung einsetzen, nach der PML-Tabelle und nicht nach Gefühl.
- Dann § 41 VVG schriftlich geltend machen, sobald eine Maßnahme abgeschlossen ist. Diese Vorschrift wird praktisch nie zitiert und ist Gold wert: Sind gefahrerhöhende Umstände, für die eine höhere Prämie vereinbart war, weggefallen oder bedeutungslos geworden, können Sie die Herabsetzung der Prämie ab Zugang des Verlangens verlangen. Wer eine Rohrsanierung im März abschließt und erst zur Erneuerung im Dezember darüber spricht, verschenkt neun Monate. Siehe Beitragsoptimierung.
Ein Punkt zu den Prüfzeugnissen, der im Underwriting mehr kostet als die Nachprüfung: Nach der Prüfrichtlinie VdS 2871 in der Fassung 2020-03 ist die Temperaturmessung mittels Thermografie-Kamera Teil der Prüfung nach Klausel SK 3602. Wenn in Ihrem Vertrag diese Klausel steht und Ihre letzte Elektroprüfung keine Thermografie enthielt, ist Ihr Prüfzeugnis angreifbar. Umgekehrt gibt es eine Erleichterung: Nach der GDV-Musterklausel VSG / B 160203 / 10 verzichtet der Versicherer auf die nächstfällige Prüfung, falls bei einer Prüfung keine Mängel festgestellt wurden, die aufgrund ihrer Brandgefahr unverzüglich hätten beseitigt werden müssen.
Wenn gar nichts mehr geht
Hier muss diese Seite ehrlich sein. Es gibt in der Sachversicherung keinen Kontrahierungszwang. Kein Versicherer ist verpflichtet, ein Gewerbegebäude zu versichern, zu begründen oder überhaupt anzubieten. Die Vertragsfreiheit gilt auch im Versicherungsrecht; die einzige Ausnahme mit Abschlusspflicht ist die Kfz-Haftpflichtversicherung nach § 5 PflVG.
Und es gibt auch keine staatliche Auffanglösung in Sicht. Die geplante Pflichtversicherung gegen Elementarschäden betrifft nach dem Stand des GDV ausschließlich Wohngebäude, es gibt noch keinen Gesetzentwurf, ein Referentenentwurf ist für das erste Quartal 2027 in Aussicht gestellt, und eine Vollpflicht nach dem Vorbild der Kfz-Haftpflicht soll es ausdrücklich nicht geben. Der gewerbliche Gebäudeeigentümer bekommt dadurch nichts, siehe Elementar-Pflichtversicherung. Die einzige staatlich gestützte Poollösung in Deutschland, die Extremus Versicherungs-AG, deckt Terror und nicht Versicherbarkeit allgemein.
Was es stattdessen gibt, sind vier reale Wege, und wir prüfen sie in dieser Reihenfolge: Beteiligungsgeschäft und Mitversicherung mehrerer Risikoträger unter Führung eines Versicherers, ausländische Kapazität, deutliche Risikoverbesserung mit anschließender erneuter Platzierung, und zuletzt Eigentragung über erhöhte Selbstbehalte oder Poolmodelle. 47 Prozent der im BDVM befragten Makler nennen Beteiligungen als bevorzugte Lösung, 78 Prozent erwarten, dass dieses Geschäft an Bedeutung gewinnt. Genau dafür ist die Zusammenarbeit über die VEMA und ein Netz aus über 100 Versicherern da.
Drei Sonderfälle, die mehr auslösen als eine fehlende Police
Vermietet: Ihre Mieter geraten in die persönliche Haftung, ohne es zu merken
Das ist nach unserer Einschätzung der wichtigste Punkt dieser Seite, und er steht so nach unserer Kenntnis auf keiner anderen Maklerseite.
Seit einer Leitentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. November 2000, Aktenzeichen IV ZR 298/99, ergibt die ergänzende Auslegung eines Gebäudeversicherungsvertrages einen konkludenten Regressverzicht des Versicherers für Fälle, in denen der Mieter einen Brandschaden nur einfach fahrlässig verursacht hat. Mit Beschluss vom 12. Dezember 2001, Aktenzeichen XII ZR 153/99, hat der Bundesgerichtshof diese Linie auf die gewerbliche Miete erstreckt, und mit Urteil vom 3. November 2004, VIII ZR 28/04, klargestellt, dass der Versicherer darlegen und beweisen muss, dass der Mieter grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
Und jetzt die Folgerung, die sich daraus zwingend ergibt: Der Regressverzicht ist keine gesetzliche Regel und keine Klausel. Er ist das Ergebnis der ergänzenden Auslegung eines Vertrages. Ohne Gebäudeversicherungsvertrag gibt es keinen Vertrag, der ergänzend ausgelegt werden könnte. Damit gibt es auch keinen Regressverzicht.
Für Ihre Mieter heißt das: Solange die Police besteht, sind sie bei einfacher Fahrlässigkeit vor dem Regress geschützt. Fällt sie weg, haften sie Ihnen unmittelbar aus dem Mietvertrag und aus § 823 BGB, auch bei leichter Fahrlässigkeit, und in voller Höhe des Gebäudeschadens. Ein Mieter, der im Vertrauen auf den Regressverzicht seine Betriebshaftpflicht ohne ausreichende Mietsachschadendeckung kalkuliert hat, steht ohne Schutz da.
Für Sie als Eigentümer heißt es: Sie haben niemanden mehr, der zahlt. Den Versicherer nicht, weil es keinen gibt. Und den Mieter nur, soweit Sie dessen Verschulden beweisen können und soweit er solvent oder haftpflichtversichert ist. Eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht, Ihre Mieter über den Wegfall zu informieren, haben wir nicht gefunden. Aber Sie sollten es tun, und zwar in Ihrem eigenen Interesse. Dazu kommt: Mit der Police entfällt die Umlageposition für die Sach- und Haftpflichtversicherung, die im gewerblichen Mietvertrag regelmäßig über den Katalog des § 2 BetrKV einbezogen ist. Spätestens bei der Betriebskostenabrechnung wird der Wegfall sichtbar. Siehe Immobilienverwaltung und wenn der Vermieter eine Betriebshaftpflicht verlangt.
Finanziert: Ihre Bank ist automatisch im Boot
Das VVG enthält ein eigenes Kapitel für diesen Fall, die §§ 142 bis 149 VVG zur Gebäudefeuerversicherung, und § 148 VVG erstreckt sie ausdrücklich auf Grundschuld, Rentenschuld und Reallast, also auf das, was deutsche Banken tatsächlich verwenden. In der Beratung wird dieses Kapitel praktisch nie zitiert.
- § 142 VVG: Der Versicherer muss einem Gläubiger, der sein Recht angemeldet hat, unverzüglich in Textform anzeigen, wenn eine Prämie nicht rechtzeitig gezahlt oder eine Zahlungsfrist bestimmt wird, und ebenso die Kündigung wegen unterbliebener Zahlung. Einen Versicherungsfall muss er binnen einer Woche nach eigener Kenntnis anzeigen, sofern der Schaden nicht unbedeutend ist.
- § 143 Abs. 2 VVG: Die Beendigung des Versicherungsverhältnisses wird gegenüber dem angemeldeten Gläubiger erst mit Ablauf von zwei Monaten wirksam, nachdem ihm die Beendigung mitgeteilt wurde oder er auf andere Weise davon erfahren hat. Für Ihre Bank läuft die Deckung also einen Monat länger als für Sie.
- § 144 VVG: Ist ein Recht angemeldet, ist eine Kündigung durch Sie nur wirksam, wenn Sie mindestens einen Monat vor Ablauf nachgewiesen haben, dass die Belastung nicht mehr besteht oder dass der Gläubiger zugestimmt hat. Die Zustimmung darf nicht ohne ausreichenden Grund verweigert werden. Wer finanziert ist, kann also nicht einfach selbst kündigen.
- § 94 Abs. 4 VVG: Eine Zahlung des Versicherers ohne Sicherung der Wiederherstellung ist gegenüber dem angemeldeten Gläubiger nur wirksam, wenn dieser in Textform zugestimmt hat.
Praktisch bedeutet das zweierlei. Erstens: Bei einer Prämienverzugskündigung erfährt Ihre Bank es vom Versicherer, nicht von Ihnen. Das ist regelmäßig der unangenehmste Teil des Vorgangs. Zweitens: Die Zwei-Monats-Regel verschafft Ihnen einen echten Zeitgewinn, wenn Sie sie kennen und gegenüber der Bank richtig einordnen.
Leerstand: eine ausdrücklich benannte Gefahrerhöhung, und ein Prämienvorteil
Nicht genutzte Gebäude sind keine Auslegungsfrage. Sowohl VSG 2010 Teil A § 9 Nr. 1 b als auch die AFB 2010 nennen im entscheidenden Teil wörtlich identisch als Beispiel einer anzeigepflichtigen Gefahrerhöhung, dass ein Gebäude oder der überwiegende Teil des Gebäudes nicht genutzt wird.
Die Schwelle liegt also beim überwiegenden Teil. Eine einzelne leerstehende Mieteinheit in einem ansonsten vollvermieteten Objekt ist nach dieser Formulierung nicht automatisch eine Gefahrerhöhung. Eine zu mehr als der Hälfte leerstehende Halle ist es. Und weil die Aufzählung mit den Worten insbesondere, aber nicht nur eingeleitet wird, bleibt das Generalkriterium maßgebend.
Was dann konkret zu tun ist, steht in der GDV-Musterklausel zur Betriebsstilllegung, und in dieser Konkretheit findet man es sonst nicht: Sämtliche Räume reinigen, Kehricht und Abfälle beseitigen, Löscheinrichtungen in gebrauchsfähigem Zustand halten, beschädigte Schlösser, Türen oder Fenster unverzüglich wiederherstellen, und für eine ständige Beaufsichtigung des Grundstücks durch eine zuverlässige Person sorgen, die sämtliche Räume möglichst täglich, mindestens aber jeden zweiten Tag einmal begeht und verschließbare Räume nach jeder Revision wieder verschließt. Dazu kommt für die Gefahr Leitungswasser nach Teil C § 14 Nr. 1 c die Pflicht, nicht genutzte wasserführende Anlagen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten, und in der kalten Jahreszeit alle Räume genügend zu beheizen und das genügend häufig zu kontrollieren.
Und nun die Pointe: Richtig behandelt ist Leerstand nicht nur eine Gefahr, sondern ein Prämienvorteil. Nach dem Lehrtarif gibt es bei vorübergehender Betriebseinstellung unter Vereinbarung der Betriebsstilllegungs-Klausel einen Rabatt von bis zu 33 Prozent, für dauernd stillgelegte Betriebe einen eigenen, sehr niedrigen Prämiensatz. Wer den Leerstand ordentlich anzeigt, die Klausel vereinbart und die Obliegenheiten dokumentiert erfüllt, spart. Wer ihn verschweigt, verliert die Deckung. Dasselbe Faktum, zwei völlig verschiedene Ergebnisse, und der Unterschied ist Beratung. Siehe zweiter Standort und Betriebsumzug.
Was Eigentümer nach einer Kündigung zuerst fragen
Bis wann darf mein Versicherer nach einem Schaden kündigen, und bin ich sofort ohne Schutz?
Kündigen darf er nach § 92 Abs. 2 VVG nur bis zum Ablauf eines Monats seit Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Nicht seit dem Schaden und nicht seit der Zahlung. Solange über die Schadenhöhe noch verhandelt wird, läuft die Frist überhaupt nicht.
Ohne Schutz sind Sie nicht. Eine Kündigung des Versicherers wird erst einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam, so auch VSG 2010 Teil A § 14 Nr. 3. Bis dahin besteht voller Versicherungsschutz. Ein Schaden, der vor dem Wirksamwerden eintritt, bleibt ein versicherter Schaden.
Die einzige Ausnahme ist die Kündigung wegen Prämienverzugs. Dort beginnt die Leistungsfreiheit nach § 38 Abs. 2 VVG bereits mit Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist und nicht erst mit der Kündigung. Nur in diesem Fall entsteht ein echtes Deckungsloch vor der Vertragsbeendigung.
Darf ich nach einem Schaden selbst kündigen, und bis wann?
Ja. § 92 Abs. 1 VVG gibt das Kündigungsrecht beiden Seiten. Sie dürfen nach VSG 2010 Teil A § 14 Nr. 2 mit sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf der Versicherungsperiode kündigen, in Schriftform, wobei der Mustertext in einer Fußnote auch Textform zulässt.
Wichtig ist dieselbe Frist wie beim Versicherer: Das Recht besteht nur bis zum Ablauf eines Monats seit Abschluss der Entschädigungsverhandlungen. Wer nach der Schlusszahlung noch einen Monat wartet, hat es verloren.
Eine Einschränkung gilt bei finanzierten Objekten. Hat ein Grundpfandgläubiger sein Recht angemeldet, ist Ihre eigene Kündigung nach § 144 VVG nur wirksam, wenn Sie nachgewiesen haben, dass die Belastung nicht mehr besteht oder dass der Gläubiger zugestimmt hat. Die Zustimmung darf allerdings nicht ohne ausreichenden Grund verweigert werden.
Mein Versicherer erhöht die Prämie drastisch. Darf ich deswegen kündigen?
Das hängt davon ab, worauf die Erhöhung beruht, und diese Unterscheidung wird im Markt dauernd verwechselt.
Erhöht der Versicherer aufgrund einer Anpassungsklausel, ohne dass sich der Umfang des Schutzes entsprechend ändert, dürfen Sie nach § 40 Abs. 1 VVG innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens. Der Versicherer muss Sie darauf hinweisen, und die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor Wirksamwerden zugehen. Eine Erhöhung, die erst mit der Januarrechnung mitgeteilt wird und ab Januar gelten soll, ist insoweit angreifbar. Vergessen wird meist das Spiegelbild in § 40 Abs. 2 VVG: Mindert der Versicherer über eine Anpassungsklausel den Deckungsumfang, ohne die Prämie zu senken, haben Sie dasselbe Recht.
Bekommen Sie dagegen zum Ablauf eine frei verhandelte neue Prämie angeboten, greift § 40 VVG nicht. Dann gelten die gewöhnlichen Kündigungsfristen nach § 11 VVG und Teil A § 2. Beruht die Erhöhung auf einer Gefahrerhöhung und liegt sie über 10 Prozent, oder wird die Gefahr ausgeschlossen, dürfen Sie nach § 25 Abs. 2 VVG binnen eines Monats fristlos kündigen.
Was passiert, wenn ich der jährlichen Indexerhöhung widerspreche?
Sie sparen die Prämienerhöhung und verlieren den Unterversicherungsverzicht. VSG 2010 Teil C § 16 Nr. 2 c erlaubt den Widerspruch binnen eines Monats in Textform, die Erhöhung wird dann nicht wirksam, und die Versicherung bleibt als Neuwertversicherung zur bisherigen Prämie in Kraft. Im selben Absatz steht aber: In diesem Fall gilt ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht nicht mehr.
Ab diesem Moment prüft der Versicherer im Schadenfall wieder, ob Ihre Versicherungssumme ausreicht, und kürzt quotal, wenn sie es nicht tut. Bei einem Anpassungsfaktor, der von 20.97 im Jahr 2022 auf 27.63 im Jahr 2026 gestiegen ist, tauschen Sie eine kleine jährliche Ersparnis gegen ein großes Risiko im Großschaden.
Die Erhöhung selbst ist keine Entscheidung Ihres Sachbearbeiters. Nach Teil C § 16 Nr. 2 b verändert sich der Anpassungsfaktor jeweils zum 1. Januar nach einer Formel, in die der Baupreisindex für Wohngebäude mit 80 Prozent und der Tariflohnindex für das Baugewerbe mit 20 Prozent eingehen. Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt bekannt.
Soll ich jetzt bei möglichst vielen Versicherern anfragen?
Nein, und das ist der häufigste Fehler nach einer Kündigung. Es gibt zwei Gründe.
Erstens: Jede Anfrage eines Versicherers wird im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft gespeichert, und Angaben über solche Anfragen werden nach dem Wortlaut der Datenschutz-Informationsblätter taggenau erst nach zwei Jahren gelöscht. Wenn Sie zehn Versicherer anfragen, sieht der elfte zehn Anfragen, aber nicht, warum die anderen nicht gezeichnet haben. Er zieht daraus seine eigenen Schlüsse.
Zweitens: Jeder Antrag enthält die Frage nach Vorversicherungen und Vorschäden. Zehn parallele Anträge sind zehn Anzeigepflichten, und eine falsche Antwort kostet nach §§ 19 und 22 VVG im Ernstfall die Deckung. Deshalb wird ein gekündigtes Gewerbeobjekt nicht gestreut, sondern vorbereitet und gezielt platziert.
Was ist das HIS, und steht meine Kündigung dort drin?
Das HIS ist das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft. Betreiberin ist heute die Besurance HIS GmbH in Wiesbaden, früher die informa HIS GmbH, tätig im Auftrag des GDV. Die Daten stammen ausschließlich von Versicherungsunternehmen, Empfänger sind ausschließlich Versicherer mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland.
Nein, Ihre Kündigung steht dort nicht drin. Nach dem Wortlaut der Datenschutz-Informationsblätter sind gebäudebezogene Daten Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden. Nicht gespeichert werden danach die Schadenhöhe, die Schadenursache, eine Ablehnung Ihres Antrags oder eine Kündigung Ihres Versicherers. Die verbreitete Behauptung, eine Ablehnung wandere ins HIS, ist falsch.
Sie können eine Selbstauskunft unentgeltlich anfordern. Für Gebäudeanfragen ist der letzte Versicherungsschein oder ein Eigentumsnachweis beizufügen. Für Wohngebäude ist die Erfassung belegt; ob und wie gewerbliche Objekte im Eigentum einer Gesellschaft geführt werden, sagen die öffentlichen Unterlagen nicht eindeutig. Wir empfehlen deshalb die Auskunft für die Gesellschaft und zusätzlich für die vertretungsberechtigte Person.
Was passiert mit meinen Mietern, wenn das Gebäude nicht mehr versichert ist?
Sie verlieren einen Schutz, von dem die meisten nicht wissen, dass sie ihn haben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit dem Urteil vom 8. November 2000, IV ZR 298/99, enthält ein Gebäudeversicherungsvertrag im Wege ergänzender Auslegung einen konkludenten Regressverzicht für Schäden, die der Mieter nur einfach fahrlässig verursacht hat. Mit Beschluss vom 12. Dezember 2001, XII ZR 153/99, gilt das auch für die gewerbliche Miete.
Dieser Verzicht ist aber keine gesetzliche Regel, sondern das Ergebnis der Auslegung eines Vertrages. Ohne Vertrag gibt es nichts auszulegen, also auch keinen Regressverzicht. Ihre Mieter haften Ihnen dann unmittelbar aus dem Mietvertrag und aus § 823 BGB, auch bei leichter Fahrlässigkeit und in voller Höhe des Gebäudeschadens.
Eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht, die Mieter darüber zu informieren, haben wir nicht gefunden. Es liegt aber in Ihrem eigenen Interesse: Ein Mieter ohne ausreichende Mietsachschadendeckung ist im Schadenfall oft nicht zahlungsfähig, und dann haben Sie niemanden, der zahlt. Hinzu kommt, dass mit der Police die Umlageposition für die Sach- und Haftpflichtversicherung entfällt, soweit der Katalog des § 2 BetrKV im Mietvertrag einbezogen ist.
Gibt es ein Recht auf eine Gebäudeversicherung?
Nein. In der Sachversicherung gibt es keinen Kontrahierungszwang. Die Vertragsfreiheit gilt auch im Versicherungsrecht, es steht Versicherer und Versicherungsnehmer frei, ob und mit welchem Inhalt eine Versicherung geschlossen wird. Die einzige Ausnahme mit gesetzlicher Abschlusspflicht ist die Kfz-Haftpflichtversicherung nach § 5 PflVG.
Eine staatliche Auffanglösung ist auch nicht in Sicht. Die geplante Pflichtversicherung gegen Elementarschäden betrifft nach dem Stand des GDV ausschließlich Wohngebäude, es gibt noch keinen Gesetzentwurf, ein Referentenentwurf ist für das erste Quartal 2027 in Aussicht gestellt, und eine Vollpflicht nach dem Vorbild der Kfz-Haftpflicht soll es ausdrücklich nicht geben. Für gewerbliche Gebäude ändert das Vorhaben nichts, und Elementar ist ohnehin nicht Feuer und nicht Leitungswasser.
Was es gibt, sind Beteiligungslösungen mit mehreren Risikoträgern, ausländische Kapazität, Risikoverbesserung mit anschließender erneuter Platzierung und Eigentragung über erhöhte Selbstbehalte. In dieser Reihenfolge prüfen wir sie.
Ihr Versicherer hat gekündigt? Sprechen Sie mit uns, bevor Sie Anträge stellen.
Jede Anfrage ist zwei Jahre sichtbar, und jede falsche Vorschadenangabe kostet im Ernstfall die Deckung. Die Monatsfrist ist genug Zeit, wenn man sie richtig nutzt.